Rechtsprechung
BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- lexetius.com
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomwirtschaftler - Beschäftigung in volkseigener Handelsorganisation
- Kanzlei Prof. Schweizer
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomwirtschaftler - Beschäftigung in volkseigener Handelsorganisation
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Revision - Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) - Versorgungsträger - Zusatzversorgungssysteme - Beschäftigungszeiten - Zusätzliche Altersversorgung - Technische Intelligenz
- Judicialis
AAÜG § 5; ; AGB § 46
- rvrecht.deutsche-rentenversicherung.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Zugehörigkeitszeit zum Versorgungssystem der zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz bei Diplomwirtschaftlern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Cottbus, 06.06.2000 - S 3 RA 253/99
- LSG Brandenburg, 01.02.2001 - L 1 RA 69/00
- BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R
Wird zitiert von ... (40) Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95
Rentenüberleitung I
Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinen Entscheidungen vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) den Eigentumsschutz solcher Versorgungsanwartschaften anerkannt.
- BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R
Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den …
Der Senat hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des BSG (ua Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 39/01 R) fraglich sein könne, ob die Klagen zulässig sind, weil eine negative Datenfeststellung der DRVB für die Zeiten vor dem 6.9.1989 möglicherweise nicht vorliege.Das Schweigen eines solchen Bescheides verlautbart grundsätzlich keinen Verwaltungsakt (s ua BSG, Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 39/01 R).
- LSG Berlin, 11.06.2004 - L 6 RA 49/96
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem in der …
Die bundesrechtliche Bindungswirkung der Versorgungszusage erstreckt sich - und nur insoweit treffen die Ausführungen der Klägerin zu - auch darauf, dass die am 1. November 1989 ausgeübte Beschäftigung einem bestimmten Zusatzversorgungssystem zugeordnet und auf Grund dieser Beschäftigung erworben war; hiergegen hat die Versorgungszusage keine bundesrechtlichen Rechtswirkungen im Hinblick auf Zeiten und Umstände vor dem Beginn ihrer Wirksamkeit am 1. November 1989 (vgl. hierzu: BSG Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 39/01-).Nur wenn Einzelregelungen dieser Art tatsächlich vorlagen und über den 2. Oktober 1990 hinaus versorgungsrechtlich wirksam geblieben sind (Artikel 19 EV), kann sich aus ihnen im Rahmen ihres Verfügungssatzes eine bindende Zuordnung einer Beschäftigung zu einem Versorgungssystem ergeben (BSG ständige Rechtsprechung, vgl. a.a.O., Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 39/01 R-).
Gründe für die Zulassung der Revision im Sinne des § 160 Abs. 2 SGG liegen nicht vor, insbesondere weicht der Senat mit seiner Entscheidung nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ab, sondern folgt ihr (BSG, Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 39/01 R-).
- LSG Bayern, 21.05.2003 - L 1 RA 160/02
Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zum …
So habe in einem Fall vor dem SG Cottbus ein Diplom-Wirtschaftler eine Versorgungszusage erhalten (S 3 RA 253/99, LSG, L 1 RA 68/00, BSG, Urteil vom 09.04.2002, B 4 RA 39/01 R).Dass Vorliegen einer solchen Einzelfallregelung, die in dem vom Kläger angesprochenen Fall des SG Cottbus für einen bestimmten Zeitraum vorgelegen hat (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002, B 4 RA 39/01 R), hat der Kläger für sich nicht behauptet und ist auch aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich.
Nur mit einem Abschluss als Ingenieurökonom ist die Berechtigung zur Führung des Titels "Ingenieur" erlangt worden (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2001, B 4 RA 107/00; BSG, Urteil vom 12.06.2001, B 4 RA 117/00 R; BSG, Urteil vom 09.04.2002, B 4 RA 39/01 R).
- LSG Brandenburg, 27.02.2003 - L 1 RA 251/01
Zugehörigkeit zum Zusatzversorgungssystem der technischen Intelligenz (AVItech); …
Nur wenn Einzelregelungen über die Einbeziehung tatsächlich vorlagen und über den 02. Oktober 1990 hinaus versorgungsrechtlich wirksam geblieben sind, kann sich aus ihnen eine bindende Zuordnung einer Beschäftigung zu einem Versorgungssystem ergeben (vgl. Urteil des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 39/01 R, ASP 2002 S. 59. f. = SGb 2002, S. 379).Voraussetzung wäre nämlich, dass eine wirksam gewordene Versorgungszusage, die einen Verwaltungsakt im Sinne von Art. 19 des Einigungsvertrages darstellt und über den 03. Oktober 1990 hinaus bindend geblieben ist, vorliegt, so dass das Entstehen eines Rechtsanspruchs auf Versorgung (Versorgungsanspruch) nur noch davon abhing, dass ein Versorgungsfall der Invalidität oder des Alters eintrat (vgl. Urteil des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 39/01 R).
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.04.2010 - L 4 R 778/06
Keine Rückwirkung der Versorgungszusage auf Zeiten vor ihrer Wirksamkeit; VEB …
In diesem Zusammenhang ist wegen der Bindungswirkung des Verwaltungsaktes nicht zu prüfen, ob die Versorgungsanwartschaft "auf Grund der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem im Beitrittsgebiet erworben worden" war (§ 1 Abs. 1 Satz 1 AAÜG), denn die bundesrechtliche Bindungswirkung der Versorgungszusage erstreckt sich auch darauf, dass die am 1. Januar 1989 ausgeübte Beschäftigung einem bestimmten Zusatzversorgungssystem zugeordnet und (auch) aufgrund dieser Beschäftigung erworben war (vgl. das Urteil des BSG vom 9. April 2002, B 4 RA 39/01 R, zitiert nach juris).Entgegen der Auffassung des Sozialgerichts hat die Versorgungszusage jedoch keine bundesrechtlichen Rechtswirkungen im Blick auf Zeiten und Umstände vor dem Beginn ihrer Wirksamkeit am 1. Januar 1989 (vgl. auch dazu das Urteil des BSG vom 9. April 2002, B 4 RA 39/01 R, zitiert nach juris).
- LSG Berlin-Brandenburg, 27.09.2018 - L 3 R 890/17
Voraussetzungen einer Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
Nur wenn Einzelregelungen über die Einbeziehung tatsächlich vorlägen und über den 03. Oktober 1990 hinaus versorgungsrechtlich wirksam geblieben seien, könne sich aus ihnen eine bindende Zuordnung einer Beschäftigung zu einem Versorgungssystem ergeben (vgl. Urteil des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 39/01 R, SGb 2002, Seite 379).Voraussetzung dafür wäre, dass eine wirksam gewordene Versorgungszusage, die einen Verwaltungsakt im Sinne von Artikel 19 des Einigungsvertrages darstelle und über den 03. Oktober 1990 hinaus bindend geblieben sei, vorliege, sodass das Entstehen eines Rechtsanspruches auf Versorgung (Versorgungsanspruch) nur noch davon abgehangen hätte, dass ein Versorgungsfall der Invalidität oder des Alters eintrete (vgl. Urteil des BSG vom 09. April 2002, B 4 RA 39/01 R).
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.10.2009 - L 31 R 387/08
Altersversorgiung der technischen Intelligenz; VEB Chemiefaser Kombinat …
Sie habe darunter von vornherein nur technische Aufgaben in Produktionsbetrieben verstanden; schon die 1. Durchführungsbestimmung vom 26. September 1950 (…GBl. DDR 1950, Nr. 111, S. 1043 f.) habe den Kreis der Versorgungsberechtigten ausdrücklich als die technische Intelligenz, die konstruktiv und schöpferisch in einem "Produktionsbetrieb" verantwortlich tätig sei und hervorragenden Einfluss auf die Herstellungsvorgänge nehme, umschrieben (vergleiche BSG, Urteil vom 9. April 2002, Az. B 4 RA 39/01 R, zitiert nach Juris). - LSG Hessen, 09.03.2018 - L 5 R 76/16
Rentenversicherung
Mit den Urteilen vom 4. April 2002 (B 4 RA 36/01) und 9. April 2002 (B 4 RA 39/01) habe das BSG herausgestellt, dass der "Bewertung" nach §§ 5 bis 8 AAÜG die Prüfung der Anwendbarkeit des AAÜG nach § 1 Abs. 1 AAÜG vorangehe. - BSG, 24.04.2008 - B 4 RS 108/07 B "Eine urkundliche Einbeziehung in die Altersversorgung der technischen Intelligenz auf Antrag des Werkdirektors aufgrund bestimmter Funktionen und Aufgaben wirkt allein für die Zukunft und steht nicht in Zusammenhang mit der zur Zeit der Einbeziehung ausgeübten Tätigkeit." 8 Zur Darlegung eines davon abweichenden Rechtssatzes des Bundessozialgerichts (BSG) weist der Kläger auf die Entscheidung des BSG vom 9.4.2002 hin (B 4 RA 39/01 R) und gibt als dessen Rechtssatz an, "dass eine Versorgungszusage zugleich die zu diesem Zeitpunkt ausgeübte Beschäftigung dem Versorgungssystem der AVItech zuordnet".
Es führt aber auch aus, dass diese Versorgungszusage keine bundesrechtlichen Rechtswirkungen im Blick auf Zeiten und Umstände vor dem Beginn ihrer Wirksamkeit hat (Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 39/01 R, juris, RdNr 15).
- LSG Thüringen, 17.07.2006 - L 6 R 427/05
Bundesrechtliche Wirkung einer zu DDR Zeiten erteilten Versorgungszusage; Frage …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht, wie die Beklagte meint, aus dem Urteil des BSG vom 9. April 2004 (Az.: B 4 RA 39/01 R). - BSG, 27.07.2004 - B 4 RA 13/04 R
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2006 - L 22 R 1142/05
Anwartschaft aufgrund einer Zugehörigkeit zur Altersversorgung der technischen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 18.03.2013 - L 3 R 982/11
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz
- LSG Berlin-Brandenburg, 10.12.2009 - L 4 R 135/07
VEB Landbauprojekt Potsdam ist kein Betrieb im Sinne von § 1 2. DB
- LSG Berlin-Brandenburg, 06.09.2012 - L 22 R 317/11
Produktionsbetrieb - Feststellungsklage
- LSG Berlin-Brandenburg, 15.03.2007 - L 22 R 350/05
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Sachsen, 16.05.2003 - L 4 RA 275/02
- LSG Berlin-Brandenburg, 13.12.2019 - L 22 R 481/17
Voraussetzungen der Abschmelzung einer nach den Vorschriften des Beitrittsgebiets …
- LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2020 - L 16 R 176/18
Zugunstenverfahren; Vormerkung von Zugehörigkeitszeiten zur Altersversorgung der …
- LSG Bayern, 26.07.2006 - L 13 R 4196/03
Anspruch des Versicherten auf die Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu …
- LSG Brandenburg, 24.05.2005 - L 22 RA 314/04
Anspruch auf Feststellung der Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der …
- LSG Brandenburg, 14.05.2002 - L 2 RA 2/01
- LSG Berlin-Brandenburg, 23.11.2007 - L 1 R 666/06
Berechtigung zur Führung eines Ingenieurstitels als Voraussetzung für einen …
- LSG Berlin-Brandenburg, 07.11.2008 - L 1 R 631/06
Zugehörigkeit zum Altersversorgungssystem für verdienstvolle Vorsitzende von …
- LSG Sachsen, 28.03.2017 - L 5 RS 76/14
Rentenversicherung
- LSG Sachsen, 16.10.2006 - L 7 R 472/05
Anerkennung von Beschäftigungszeiten eines Handelsattachés als Zeiten der …
- LSG Berlin, 14.06.2004 - L 16 RA 124/03
Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zur Zusätzlichen Altersversorgung der …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 28.06.2007 - L 1 R 372/05
- LSG Thüringen, 30.04.2003 - L 6 RA 723/02
Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeit der Zugehörigkeit zum …
- LSG Baden-Württemberg, 22.07.2009 - L 5 R 2974/08
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 12.05.2009 - L 4 R 164/07
Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 14.02.2007 - L 1 R 471/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 07.02.2007 - L 1 R 241/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 05.01.2007 - L 1 R 291/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.01.2006 - L 1 R 447/05
- LSG Niedersachsen-Bremen, 29.03.2005 - L 1 RA 190/04
- LSG Niedersachsen-Bremen, 17.03.2005 - L 1 RA 169/04
- LSG Sachsen-Anhalt, 27.04.2004 - L 1 RA 110/01
- LSG Sachsen-Anhalt, 04.09.2008 - L 1 R 402/06
- LSG Sachsen-Anhalt, 24.09.2009 - L 10 KN 13/07