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   BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R   

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https://dejure.org/2002,2412
BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R (https://dejure.org/2002,2412)
BSG, Entscheidung vom 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R (https://dejure.org/2002,2412)
BSG, Entscheidung vom 09. April 2002 - B 4 RA 39/01 R (https://dejure.org/2002,2412)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • lexetius.com

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomwirtschaftler - Beschäftigung in volkseigener Handelsorganisation

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Zugehörigkeit zur zusätzlichen Altersversorgung der technischen Intelligenz - Diplomwirtschaftler - Beschäftigung in volkseigener Handelsorganisation

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Wird zitiert von ... (40)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 28.04.1999 - 1 BvL 32/95

    Rentenüberleitung I

    Auszug aus BSG, 09.04.2002 - B 4 RA 39/01 R
    Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) habe in seinen Entscheidungen vom 28. April 1999 (1 BvL 32/95 und 1 BvR 2105/95) den Eigentumsschutz solcher Versorgungsanwartschaften anerkannt.
  • BSG, 23.08.2007 - B 4 RS 7/06 R

    Zusatzversorgungssystem - Feststellung von Daten nach dem AAÜG durch den

    Der Senat hat die Beteiligten darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des BSG (ua Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 39/01 R) fraglich sein könne, ob die Klagen zulässig sind, weil eine negative Datenfeststellung der DRVB für die Zeiten vor dem 6.9.1989 möglicherweise nicht vorliege.

    Das Schweigen eines solchen Bescheides verlautbart grundsätzlich keinen Verwaltungsakt (s ua BSG, Urteil vom 9.4.2002 - B 4 RA 39/01 R).

  • LSG Berlin, 11.06.2004 - L 6 RA 49/96

    Feststellung von Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatzversorgungssystem in der

    Die bundesrechtliche Bindungswirkung der Versorgungszusage erstreckt sich - und nur insoweit treffen die Ausführungen der Klägerin zu - auch darauf, dass die am 1. November 1989 ausgeübte Beschäftigung einem bestimmten Zusatzversorgungssystem zugeordnet und auf Grund dieser Beschäftigung erworben war; hiergegen hat die Versorgungszusage keine bundesrechtlichen Rechtswirkungen im Hinblick auf Zeiten und Umstände vor dem Beginn ihrer Wirksamkeit am 1. November 1989 (vgl. hierzu: BSG Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 39/01-).

    Nur wenn Einzelregelungen dieser Art tatsächlich vorlagen und über den 2. Oktober 1990 hinaus versorgungsrechtlich wirksam geblieben sind (Artikel 19 EV), kann sich aus ihnen im Rahmen ihres Verfügungssatzes eine bindende Zuordnung einer Beschäftigung zu einem Versorgungssystem ergeben (BSG ständige Rechtsprechung, vgl. a.a.O., Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 39/01 R-).

    Gründe für die Zulassung der Revision im Sinne des § 160 Abs. 2 SGG liegen nicht vor, insbesondere weicht der Senat mit seiner Entscheidung nicht von der höchstrichterlichen Rechtsprechung ab, sondern folgt ihr (BSG, Urteil vom 9. April 2002 -B 4 RA 39/01 R-).

  • LSG Bayern, 21.05.2003 - L 1 RA 160/02

    Feststellung von Beschäftigungszeiten als Zeiten der Zugehörigkeit zum

    So habe in einem Fall vor dem SG Cottbus ein Diplom-Wirtschaftler eine Versorgungszusage erhalten (S 3 RA 253/99, LSG, L 1 RA 68/00, BSG, Urteil vom 09.04.2002, B 4 RA 39/01 R).

    Dass Vorliegen einer solchen Einzelfallregelung, die in dem vom Kläger angesprochenen Fall des SG Cottbus für einen bestimmten Zeitraum vorgelegen hat (vgl. BSG, Urteil vom 09.04.2002, B 4 RA 39/01 R), hat der Kläger für sich nicht behauptet und ist auch aus dem Akteninhalt nicht ersichtlich.

    Nur mit einem Abschluss als Ingenieurökonom ist die Berechtigung zur Führung des Titels "Ingenieur" erlangt worden (vgl. BSG, Urteil vom 12.06.2001, B 4 RA 107/00; BSG, Urteil vom 12.06.2001, B 4 RA 117/00 R; BSG, Urteil vom 09.04.2002, B 4 RA 39/01 R).

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